Entsorgungs- und Umweltbestimmungen

Informationen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Wir sind aufgrund des Vertriebs von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet, Sie über Folgendes zu informieren:

Symbol „durchgestrichene Abfalltonne“

Alle Elektro-/Elektronikgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, sind mit dem nachfolgend abgebildeten Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet.

Dieses Zeichen bedeutet: Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Stattdessen sind Elektroaltgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

Entnahmepflicht für Altbatterien und -akkus sowie für Lampen

Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.

Rücknahmeverpflichtung

Gemäß den einschlägigen gesetzlichen Rechtsvorschriften, wie in Deutschland § 17 Abs. 1 und 2 ElektroG sind wir zur Rücknahme von Elektro-/Elektronikaltgeräten verpflichtet unter folgenden Maßgaben

1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer nehmen wir ein im Wesentlichen funktionsgleiches Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurück (sog. 1:1-Rückgabe). Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, sofern dort durch Auslieferung die Abgabe erfolgt.

a) Wir sind zu einer unentgeltlichen Abholung verpflichtet, die sich auf Elektro- und Elektronikgeräte aus den Kategorien 1 (Wärmeüberträger), Kategorie 2 (Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm²) und Kategorie 4 (Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt) beschränkt.

b) Für Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 3 (Lampen), 5 (Kleingeräte) und 6 (Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte) sowie bei Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, gewährleisten wir die 1:1-Rückgabe durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung. Eine Übersicht, welche Geräte unter die einzelnen Kategorien fallen, können Sie unter anderem hier aufrufen:

https://www.stiftung-ear.de/de/themen/elektrog/herstellerbevollmaechtigte/geraetezuordnung.

2. auf Ihr Verlangen nehmen wir Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurück; die Rücknahme wird nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt (sog. 0:1-Rückgabe).

Rückgabemöglichkeiten

Wir bieten folgende Rückgabemöglichkeiten an:

Sie können Elektro-Altgeräte bei Ihrem jeweiligen Marktplatzhändler zum Rückversand aufgeben. Hierfür stellen wir Ihnen kostenfrei ein Rücksendeetikett zur Verfügung. Das Altgerät schicken Sie bitte an die von Ihrem Marktplatzhändler genannte Adresse. Bitte achten Sie auf eine ordnungsgemäße Versandverpackung des Altgeräts, so dass ein Zerbrechen möglichst vermieden wird und eine mechanische Verdichtung oder Bruch ausgeschlossen werden kann. Die Annahme von Altgeräten darf abgelehnt werden, wenn aufgrund einer Verunreinigung eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen besteht.

Bei den unter 1.a) genannten Produkten haben Sie die Möglichkeit, Elektro- und Elektronikaltgeräte durch Ihren jeweiligen Marktplatzhändler abholen zu lassen. Wir werden Sie im weiteren Bestellverlauf über die genauen Abholbedingungen informieren.

Weitere Rückgabemöglichkeiten

Darüber hinaus können private Haushalte in Deutschland ihre Elektro-Altgeräte auch kostenlos bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen in Ihrer Nähe finden Sie hier:

https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.

Datenschutzhinweis

Für die Löschung personenbezogener Daten haben Sie eigenverantwortlich Sorge zu tragen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auch unter https://e-schrott-entsorgen.org.

Batterien/Akkumulatoren

Jeder Verbraucher ist gesetzlich zur Rückgabe von Altbatterien/Altakkus verpflichtet.

Die durchgestrichene Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Auf schadstoffhaltigen Batterien finden Sie unter der durchgestrichenen Mülltonne zusätzlich folgende Hinweise:

  • Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Prozent Blei
  • Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Prozent Cadmium
  • Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Prozent Quecksilber

Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe von diesem zu trennen. Sie können nach Gebrauch unentgeltlich an einer öffentlichen Sammelstelle oder dort wo Batterien und Akkus verkauft werden, zurückgegeben werden. Sie können Ihre Batterien und Akkus, die wir als Neubatterien/Akkus im Sortiment führen oder geführt haben, auch unentgeltlich in haushaltsüblichen Mengen an Ihren jeweiligen Marktplatzhändler zurücksenden.